Kostenersatz Semesterticket

Förderung durch die Burgenländische Landesregierung
Die Burgenländische Landesregierung gewährt, beginnend mit dem Sommersemester 2008, Studierenden mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Das Ausmaß der Förderung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarte.

Nicht gefördert werden:
  • Kosten für die Fahrten zwischen dem Wohnort im Burgenland und dem Studienort selbst
  • Kosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel an einem Studienort außerhalb Österreichs
  • Wohnkosten oder Studiengebühren der Studierenden

  • Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Die Studierenden müssen zum jeweiligen Beginn des Semesters, für das sie eine Förderung begehren, ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Als Stichtag wurde der 1. März (für das Sommersemester) und der 1. Oktober (für das Wintersemster) festgelegt. Eine später erfolgte Änderung des Hauptwohnsitzes hat keinen Einfluss auf die Förderung.
  • Die Studierenden haben für das jeweilige Semester durch Vorlage der Inskriptionsbestätigung das Vorliegen eines Studiums nachzuweisen
  • Die Studierenden haben den Besitz eines Semestertickets / Monatskarte durch Vorlage des Tickets / Karte und der Quittung / Kassabeleges zu dokumentieren.
  • Die Förderung kann bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der/die Antragsteller/in das 27. Lebensjahr vollendet. Bei Monatskarten endet die Fördermöglichkeit nach Ablauf jenes Monats, in dem das 27. Lebensjahr vollendet wird.
  • Bei Monatskarten können für die Kosten der Monate Juli u. August keine Förderung gewährt werden.

  • Antragstellung:
  • ausschließlich in der Hauptwohnsitzgemeinde
  • bei Semestertickets vom 1.3. bis 15.7. (für das Sommersemester) und vom 1.10. bis 15.2 (für das Wintersemester).
  • bei Monatskarten in jedem Monat (ausgenommen Juli u. August); bei gesammelter Antragstellung für mehrere Monate können semesterweise Anträge spätestens bis 15.2 (September - Jänner) und bis 15.7. (Feber - Juni) gestellt werden.
  • Kontodaten
  • Gemeinde_Eltendorf_Wappen

    Gemeinde Eltendorf

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