Lustbarkeitsabgabe
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Für das Halten eines Schau-, Scherz-, Spielapparates etc. an öffentlichen Orten, in Gast-betrieben sowie an sonstigen, jedermann zugänglichen Räumen ist das 200-fache des höchstmöglichen Einsatzes abzuführen. Dart- und Billardapparat, monatlich € 29,05 |